Richtlinien helfen beim Datenmanagement
Im Schweizer Mobilitätssektor hat sich der Austausch von Kundeninformationsdaten in den letzten Jahren stark intensiviert. Diese Entwicklung ist auf die rasant fortschreitende Digitalisierung zurückzuführen. Die Digitalisierung in der Mobilität soll hohen Nutzen für Reisende und Effizienzsteigerungen bringen.
Verlässliche Kundeninformationsdaten sind die Grundlage und haben hierbei oberste Priorität. Die Reisenden des öffentlichen Verkehrs der Schweiz (öV) wünschen konsistente und stabile Informationen während der gesamten Reisekette (unabhängig vom Transportmittel). In diesem Zusammenhang ist die Qualitätssicherung der Daten eine wesentliche Voraussetzung. Die Konsistenz und Vollständigkeit von Stamm-, Fahrplan-, Echtzeit- und Ereignisdaten ist ein wiederkehrendes Thema und wird in einem zunehmend vernetzten Datenökosystem immer wichtiger.
Im Rahmen seines Beratungsmandats hat das SKI Team Qualitätssicherung/ Business Consulting Richtlinien für eine effiziente Verwaltung von Kundeninformationsdaten erstellt. Diese Richtlinien sollen in erster Linie die Datenlieferanten (Transportunternehmen, Systemlieferanten, Datendrehscheiben) unterstützen.
Prozessbeschreibung direkte Fahrplanlieferung an INFO+
Version 1.1
Fahrplandaten können von den Quellsystemen (bzw. den Fahrplansystemen der Verkehrsunternehmen) auf verschiedene Arten an INFO+ übermittelt werden. Diese direkte Lieferung wird durch einen klaren Prozess definiert.
Richtlinien für Fahrplanänderungen und Betriebsunterbrechungen
Version 1.1
Fahrpläne können oder müssen unter gewissen Umständen auch unterjährig, also während des Fahrplanjahres, angepasst werden. Die Stabilität des einmal bekannt gegebenen Fahrplans ist eine Stärke des Öffentlichen Verkehrs der Schweiz (ÖV Schweiz) und dieser ist Sorge zu tragen.
Umsetzung Richtlinie 582 - Dateneinlieferung an SKI
Version 1.0
Die Liniennummer dient der schnellen und sicheren Orientierung des Fahrgastes und muss deshalb an der Haltestelle, im Fahrplan und am Fahrzeug erscheinen. Um die sichere Orientierung zu ermöglichen, dürfen nie zwei Linien mit gleicher Nummer dieselbe Haltestelle und dieselbe Ortschaft bedienen. Die Aussage «Die Linie 7 in Zürich» oder «Die Linie S3 in Olten» soll genau eine Linie bezeichnen. Um die schnelle und sichere Orientierung zu ermöglichen, müssen Liniennummern aber auch kurz sein. Sie haben, wenn immer möglich, nicht mehr als drei Zeichen aufzuweisen.
Die Richtline 582 definiert die CH-Liniennummer (CHLNR), welche eng zusammenhängt mit dem entsprechenden Fahrplanfeld. Aus dieser CH-Liniennummer wird gemäss der Richtlinie die Liniennummer abgeleitet, welche dem Kunden kommuniziert werden muss.
Die Richtline 582 definiert die CH-Liniennummer (CHLNR), welche eng zusammenhängt mit dem entsprechenden Fahrplanfeld. Aus dieser CH-Liniennummer wird gemäss der Richtlinie die Liniennummer abgeleitet, welche dem Kunden kommuniziert werden muss.
Weitere Infos hier: Festlegung der Liniennummern und Linienbezeichnungen (admin.ch)